Ausdruck vom 21. Februar 2019 14:42:03 MEZ
https://www.lgl-bw.de/lgl-internet/opencms/de/06_Flurneuordnung/Vorschriften/EU-Vorschriften/index.html
Mit der von Herrn Minister Hauk MdL im März 2017 getroffenen Entscheidung, keine EU-Kofinanzierungsmittel für die Durchführung von Flurneuordnungen mehr einzusetzen, folgte bei der EU-Kommission die Antragstellung zur Herauslösung der Flurneuordnung aus dem Maßnahmen- und Entwicklungsplan (MEPL III).
Die Entscheidung der EU-Kommission fiel am 04. 07. 2018. Mit dieser Entscheidung wurde der Ausstieg der Flurneuordnung aus dem MEPL III und somit aus der EU-Kofinanzierung endgültig festgelegt.
Da einige Projekte in Flurneuordnungsverfahren erst nach dem Ende der Förderperiode des MEPL II von 2007 bis 2014 durch Schlusszahlungen abgeschlossen wurden, muss eine gewisse Anzahl an Projekten bis 2022 Ex-Post-Kontrollen unterzogen werden. Aus diesem Grund verbleiben die entsprechenden Vorschriften weiterhin im Intranet und Internet.
m Maßnahmen- und Entwicklungsplan wird u.a. festgelegt, dass für geförderte Verfahren Erläuterungstafeln aufzustellen sind. Diese Verpflichtung gilt gemäß Teil A Nummer 10 des GAK-Rahmenplans auch für Verfahren, welche ausschließlich mit Mitteln aus der GAK gefördert werden.
Das LGL hat festgelegt, dass in allen Flurbereinigungsverfahren entsprechende Erläuterungstafeln nach den unten aufgeführten Vorgaben aufgestellt werden müssen. Weiter wurde festgelegt, dass in allen Flurbereinigungsverfahren (spätestens) ab Baubeginn bis zur Schlussfeststellung an einer gut sichtbaren Stelle im Flurbereinigungsgebiet mindestens eine Erläuterungstafel aufzustellen ist.
Außerdem wurde festgelegt, dass alle bisher aufgestellten Erläuterungstafeln ohne Ausnahme inhaltsgleich zu ersetzen sind. Sollte z.B. eine TG keine EU-Mittel bekommen, aber bereits ein MEPL III-Schild aufgestellt hat, ist ein identisches MEPL III-Schild aufzustellen. Gleiches gilt für GAK–, MEPL I– und MEPL II– Schilder.
Die Verordnungen werden auf der Seite des MLR - Infodienstes der Landwirtschaft aktuell gehalten.
zu finden sind diese auch auf der Internetseite EUR-Lex -Der Zugang zum EU-Recht unter Angabe des Jahres und der Verordnungsnummer abrufbar.
Nachfolgend sind die wichtigsten für die Flurneuordnung beispielhaft aufgeführt:
dazu unter anderen die wichtigsten Delegierte Verordnungen und Durchführungsverordnungen:
Alle Vorschriften können über den Infodienst Landwirtschaft des MLR in der aktuellen Fassung eingesehen werden:
A |
Ablaufplan |
001 |
|
002 | |
|
|
B |
Rechtsgrundlagen |
001 |
|
002 |
|
|
|
|
|
C |
Förder- und Zahlungsanträge, Unterlagen |
|
diese Unterlagen sind im Intranet der FNO-Verwaltung zu finden. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die zuständige Flurbereiigungsbehörde |
D |
Verwaltungskontrolle |
|
diese Unterlagen sind im Intranet der FNO-Verwaltung zu finden. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die zuständige Flurbereiigungsbehörde |
E |
Vor-Ort-Kontrolle, Ex-Post-Kontrolle |
|
diese Unterlagen sind im Intranet der FNO-Verwaltung zu finden. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die zuständige Flurbereiigungsbehörde |
F |
Maßnahmenübergreifende Regelungen |
diese Unterlagen sind im Intranet der FNO-Verwaltung zu finden. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die zuständige Flurbereiigungsbehörde |